Das Parentelensystem ist ein Ordnungsprinzip der gesetzlichen Erbfolge in Österreich, das die Erbberechtigten in Erbgruppen (Parentelen) einteilt. Es gibt vier Parentelen, die nach der Nähe der Verwandtschaft zum/zur Verstorbenen geordnet sind (vgl. § 731 ABGB):
- Erste Parentel: Kinder und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel)
- Zweite Parentel: Eltern des/der Verstorbenen und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen).
- Dritte Parentel: Großeltern des/der Verstorbenen und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen).
- Vierte Parentel: Urgroßeltern (ohne deren Nachkommen)
Eine Parentel erbt dabei nur, wenn in den vorhergehenden Parentelen keine Erben vorhanden sind. Die erste Ordnung hat daher Vorrang vor der zweiten, die zweite vor der dritten und so weiter.
Beispiel: Ein Mann verstirbt ohne Testament. Er hat zwei Kinder, seine Mutter lebt noch. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben nur die beiden Kinder zu gleichen Teilen – die Mutter geht leer aus, weil nur Personen aus einer Parentel erben.
Ehepartner/Ehepartnerinnen und eingetragene Partner/Partnerinnen sind nicht Teil des Parentelensystems, sondern besitzen ein eigenes Erbrecht. Lebenspartner/Lebenspartnerinnen finden sich nicht im Parentelensystem und erben nur in Ausnahmefällen durch gesetzliche Erbfolge.
Innerhalb einer Parentel gilt immer das Prinzip “alt vor jung”:
Beispiel: Der Erblasser stirbt ohne eigene Nachkommen. In der zweiten Parentel leben noch seine Mutter sowie seine Schwester. Die Mutter erbt 100%, ihre eigenen Nachkommen erben nichts («alt vor jung»).
Unter Umständen kann es aber zur Repräsentation oder zur Anwachsung kommen. Diese Begriffe werden sogleich gesondert erläutert.
Mehr zum Parentelensystem erfahren Sie auch hier.