Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der eine Person bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus ablehnt. Sie wird wirksam, wenn der/die Patient:in zum Zeitpunkt der Behandlung nicht bzw. nicht mehr entscheidungsfähig ist. Neben den «verbindlichen Patientenverfügungen», deren Errichtung an strenge formale Voraussetzungen geknüpft ist, gibt es auch sogenannte «andere Patientenverfügungen»

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Patientenverfügung regelt die Ablehnung bestimmter medizinischer Behandlungen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit
  • Es handelt sich bei einer Patientenverfügung nicht um eine letztwillige Verfügung
  • Man unterscheidet zwischen «verbindlichen Patientenverfügungen» und «anderen Patientenverfügungen»
  • Verbindliche Patientenverfügungen binden das ärztliche Personal. Für die Errichtung sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten
  • Eine verbindliche Patientenverfügung gilt längstens acht Jahre lang. Sie kann innerhalb dieser Zeit erneuert werden
  • Andere Patientenverfügungen sind weniger formal und nicht bindend, dienen aber als wichtige Orientierungshilfe
  • Die Patientenverfügung kann jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der eine Person bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus ablehnt. Diese Erklärung wird wirksam, wenn die Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr selbst entscheiden kann.

Das Patientenverfügungs-Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Patientenverfügungen. Wichtig ist, dass eine Patientenverfügung nur höchstpersönlich errichtet werden kann. Zum Zeitpunkt der Errichtung muss der/die Patient:in entscheidungsfähig sein. Entscheidungsfähig ist, wer die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang verstehen, seinen Willen danach bestimmten und sich entsprechend verhalten kann.

Beispiel: Frau A. ist 70 Jahre alt und geistig noch in einem sehr guten Zustand. Für sie ist klar, dass sie etwa im Falle der Dauerbewusstlosigkeit oder des Eintritts eines Wachkomas nicht mehr künstlich am Leben erhalten werden möchte. Sie beschließt daher, eine Patientenverfügung zu errichten. Zwei Jahre nach der Errichtung hat sie tatsächlich einen schweren Unfall und erleidet einen nicht mehr reversiblen Hirnschaden mit Dauerbewusstlosigkeit. Nun hat sie ihre Entscheidungsfähigkeit verloren und die Patientenverfügung wird wirksam.

Beachte: Bei der Patientenverfügung handelt es sich nicht um eine letztwillige Verfügung. Es werden darin nämlich keine Anordnungen getroffen, wie das Vermögen nach dem Tod verteilt wird.  

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Sie können Ihre Patientenverfügung zB. widerrufen, indem Sie diese entsorgen.

Welche Arten von Patientenverfügungen gibt es?

Verbindliche Patientenverfügungen sind vom ärztlichen Personal zwingend zu beachten. Die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung erfordert bestimmte Voraussetzungen:

  • Schriftliche Errichtung
  • Konkrete Beschreibung der Situationen, in welchen sie gelten soll
  • Konkrete Beschreibung der abzulehnenden medizinischen Maßnahmen
  • Klare Erkennbarkeit des Willens der betroffenen Person
  • Umfassende ärztliche Aufklärung
  • Ärztliche Bestätigung, dass die betroffene Person die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt
  • Rechtliche Belehrung und Errichtung vor rechtskundigen Mitarbeitenden einer Patientenanwaltschaft, eines Erwachsenenschutzvereins oder einer/einem Notarin/Notar oder einer/m Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Eine verbindliche Patientenverfügung gilt längstens acht Jahre lang. Soll sie danach weiterhin verbindlich sein, ist einer Erneuerung erforderlich. Sollten Sie aber innerhalb der acht Jahre Ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren (zB. durch eine Demenzerkrankung), gilt die Patientenverfügung auch darüber hinaus noch. 

Andere Patientenverfügungen sind solche Patientenverfügungen, die nicht alle Inhalts- oder Formerfordernisse erfüllen. Diese sind für Ärztinnen und Ärzte zwar nicht verbindlich, aber dennoch von Bedeutung, wenn es um die Ermittlung des Willens der betroffenen Person geht. Je mehr Formerfordernisse durch die andere Patientenverfügung erfüllt werden, desto mehr ist diese zu beachten.

Beispiel: Herr B. hat im Jahr 2017 eine Patientenverfügung errichtet. Er hat vergessen, die Patientenverfügung nach acht Jahren zu erneuern, weshalb die Patientenverfügung im Mai 2025 ihre Verbindlichkeit verlor. Im Juni 2025 verliert er durch einen schweren Unfall seine Entscheidungsfähigkeit und ist nicht mehr ansprechbar. Das ärztliche Personal muss bei der Ermittlung seines Willens berücksichtigen, dass es bis vor Kurzem eine Patientenverfügung gab, die wirksam war.

Welche Vorteile bringt eine Patientenverfügung?

  • Selbstbestimmung sichern: Man entscheidet selbst, welche medizinischen Maßnahmen man in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt.
  • Verbindlichkeit für Ärztinnen und Ärzte: Bei einer verbindlichen Patientenverfügung haben das medizinische Personal und die Spitäler keinen Entscheidungsspielraum.
  • Entlastung der Angehörigen: Familienmitglieder müssen keine schwerwiegenden Entscheidungen in Ausnahmesituationen treffen, weil der Wille bereits klar festgehalten ist.
  • Rechtliche Klarheit: Streitigkeiten oder Unsicherheiten über den mutmaßlichen Willen werden vermieden.
  • Planungssicherheit: Man weiß, dass der eigene Wille auch in Situationen respektiert wird, in denen man sich nicht mehr äußern kann.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich errichtet und unterschrieben werden. Darin müssen die Situationen, in denen sie gelten soll, und die konkreten medizinischen Maßnahmen, die abgelehnt werden, genau beschrieben sein. Der Wille der betroffenen Person muss eindeutig erkennbar sein oder sich klar aus dem Gesamtzusammenhang ergeben. Außerdem ist eine umfassende ärztliche Aufklärung über Wesen, Folgen und Konsequenzen der Verfügung notwendig, und die Ärztin oder der Arzt muss bestätigen, dass die betroffene Person die Folgen richtig einschätzt. Zusätzlich muss die Patientenverfügung vor einer rechtskundigen Person – etwa einer Patientenanwaltschaft, einem Erwachsenenschutzverein, einer Notarin oder einem Notar oder einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt – errichtet und unterschrieben werden. In dem Zusammenhang findet auch eine rechtliche Belehrung statt.

Wir empfehlen Ihnen, für Ihre Patientenverfügung folgendes Formular zu nutzen, welches in Zusammenarbeit der ARGE PatientenanwältInnen und Hospiz Österreich erarbeitet wurde und auch vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz empfohlen wird.

Die nachfolgende Tabelle dient der Veranschaulichung der Voraussetzungen:

VoraussetzungInhalt / Bedeutung
SchriftlichkeitDie Patientenverfügung muss schriftlich errichtet und unterschrieben werden.
PräzisierungEs muss genau angegeben sein, in welchen Situationen sie gelten soll und welche medizinischen Maßnahmen abgelehnt werden (z.B. künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung).
Eindeutiger WilleDer Wille muss klar erkennbar sein oder sich aus dem Gesamtzusammenhang ergeben. Zum Zeitpunkt der Errichtung muss die Entscheidungsfähigkeit gegeben sein.
Ärztliche AufklärungEine Ärztin oder ein Arzt muss umfassend über Wesen, Folgen und Konsequenzen der Verfügung aufklären. Zudem muss eine ärztliche Bestätigung vorliegen, dass Sie die Folgen der Verfügung richtig einschätzen.
Errichtung vor befugter Stelle und rechtliche BelehrungDie Verfügung muss vor einer befugten Stelle errichtet werden. Auch eine rechtliche Belehrung ist erforderlich.

Wie erfährt das medizinische Personal von meiner Patientenverfügung?

Wenn Sie einen Krankenhausaufenthalt vor sich haben, bietet es sich an, dass Sie Ihre Patientenverfügung mitnehmen. Noch besser ist es, wenn Sie eine Vertrauensperson haben, die von Ihrer Patientenverfügung Kenntnis hat und diese auch im Notfall vorlegen kann. Diese Vertrauensperson kann zB. ein Familienangehöriger sein. Sie können auch eine Hinweiskarte in Ihrer Geldbörse aufbewahren, die auf die Existenz einer Patientenverfügung hinweist. Wichtig ist in allen Fällen, dass Sie Ihre Patientenverfügung sicher verwahren und dass Sie oder eine Person Ihres Vertrauens jederzeit darauf zugreifen kann.

In Zukunft soll auch eine Speicherung in ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) möglich sein, dies ist aber technisch noch nicht umgesetzt.

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