Was ist eine «Erbengemeinschaft»?

Sobald mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Wichtige Entscheidungen über die Verlassenschaft müssen gemeinsam und einstimmig getroffen werden. Was das im Alltag bedeutet – und wie die Gemeinschaft mit der Einantwortung endet.

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Entstehung einer Erbengemeinschaft ist sowohl bei Vorhandensein eines Testaments als auch bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge denkbar. Die Erben werden ohne ihr Zutun zu einer Gemeinschaft, die den gesamten Nachlass gemeinsam verwalten muss. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer «Gesamthandgemeinschaft». Wichtige Entscheidungen, wie etwa der Verkauf von Gegenständen aus der Verlassenschaft, müssen zunächst gemeinsam getroffen werden. Erst mit der Einantwortung wird die Verlassenschaft an die Erben im Ausmaß ihrer Erbquote übertragen. Damit endet auch die Erbengemeinschaft. Kann keine Einigung erzielt werden, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll, muss das Gericht eine Entscheidung treffen.

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