Was bedeutet «Anwachsung» im Erbrecht?

Was geschieht mit dem Erbanteil, wenn ein Erbe wegfällt und dieser keine Nachkommen hat, die ihn repräsentieren können? In diesem Fall greift die Anwachsung: Der freie Anteil fällt den übrigen Erben derselben Ordnung im Verhältnis ihrer Erbquoten zu. Wie sich Anwachsung von der Repräsentation abgrenzt und wann welches Prinzip zum Zug kommt, zeigen zwei Beispiele in diesem Beitrag.

Anwachsung bezeichnet den Vorgang, bei dem der Anteil eines weggefallenen Erben den verbleibenden Erben derselben Ordnung zufällt. Sie tritt ein, wenn ein Erbe weder selbst erben kann noch Nachkommen hat, die ihn repräsentieren können.

Anwachsung und Repräsentation schließen sich gegenseitig aus: Sind Nachkommen vorhanden, greift die Repräsentation. Anwachsung greift nur, wenn keine Repräsentation möglich ist. Der frei gewordene Anteil wächst dann den übrigen Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten zu.

Beispiel: Ein Vater stirbt und hatte zu Lebzeiten drei Kinder. Eines davon ist vor ihm verstorben – kinderlos. Durch Anwachsung erhalten die beiden lebenden Geschwister je die Hälfte der Verlassenschaft. Hätte das vorverstorbene Kind selbst Nachkommen gehabt, wäre es zur hinsichtlich seines Drittels zur Repräsentation durch dessen Kinder gekommen.

Beispiel 2: Eine kinderlose Frau verstirbt. Ihre Mutter lebt noch, ihr Vater ist bereits verstorben. Da ihre Eltern neben ihr keine anderen Kinder hatten, kommt eine Repräsentation nicht in Betracht, die Verlassenschaft fällt zu 100% der Mutter zu.

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