Kann ich jemanden enterben? Was ist die Erbunwürdigkeit?
Die Enterbung zählt im österreichischen Erbrecht zu den einschneidendsten Maßnahmen. Nahe Angehörige – nämlich die Nachkommen und der/die Ehepartner:in – haben grundsätzlich einen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Eine vollständige Enterbung durch letztwillige Verfügung ist nur bei besonders schwerwiegenden Gründen möglich. Davon zu unterscheiden ist die Erbunwürdigkeit, die automatisch kraft Gesetzes eintritt.
Was ist das Pflichtteilsrecht? Welche pflichtteilsberechtigten Personen sind zu berücksichtigen?
Stellen Sie sich vor: Ein/e Familienangehörige/r verstirbt, und im Nachlass findet sich ein Testament. Darin wird festgelegt, dass das gesamte Vermögen einer gemeinnützigen Organisation zukommen soll. Die Familie findet in der letztwilligen Verfügung keine Berücksichtigung. Ist das Testament rechtlich haltbar?Nein – so die Antwort des Gesetzgebers. In Österreich gibt es das sogenannte Pflichtteilsrecht. Es schützt […]