Welche Vor- und Nachteile hat ein notarielles Testament gegenüber einem eigenhändigen Testament?

In Österreich gibt es verschiedene Arten von Testamenten. Viele Menschen wollen ihr Testament ohne großen Aufwand einfach handschriftlich verfassen. Hier spricht man von einem eigenhändigen Testament. Mehr Aufwand und Kosten bedeutet es, wenn ein notarielles Testament angestrebt wird. Beide Formen haben Vor- und Nachteile. Hier erfahren Sie, welche Testamentsform für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eigenhändige Testamente sind kostenlos und können jederzeit ohne Hilfe erstellt werden. Bestimmte Formvorschriften sind jedoch zwingend zu beachten. Bei der Aufbewahrung kann es zu Problemen kommen.   
  • Notarielle Testamente sind öffentliche Testamente. Sie sind mit Kosten verbunden, bieten aber professionelle Beratung und sichere Aufbewahrung.
  • Beide Testamentsformen sind in Österreich vollständig gültig, wenn die Formvorschriften eingehalten werden.
  • Die Registrierung im Testamentsregister ist auch bei einer eigenhändigen Verfügung möglich und schützt vor Nichtbeachtung bzw. Übersehen des letzten Willens.
  • Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Unstimmigkeiten in der Familie ist ein notarielles Testament meist die bessere Wahl.

Was ist ein eigenhändiges Testament?

Ein eigenhändiges oder handschriftliches Testament ist die einfachste Form der letztwilligen Verfügung. Es werden keine Zeugen für die Errichtung benötigt. Ohne großen Aufwand und Kosten kann das Testament zu Hause errichtet werden. Der Nachteil eines eigenhändigen Testaments ist, dass es verloren gehen könnte. Dies gilt insbesondere, wenn niemand weiß, dass ein Testament errichtet wurde.

Beispiel: Anton schreibt zu seinem 90. Geburtstag ein Testament, in welchem er seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin einsetzt. Er legt das Testament in eine Mappe, in welcher sich auch zahlreiche – teils unwichtige – Dokumente befinden. Nach seinem Tod werden die Dokumente entsorgt, das Testament wird dabei übersehen. Seine Lebensgefährtin erfährt nie, dass sie als Erbin eingesetzt wurde und geht im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge leer aus.

Die eigenhändige Verfügung muss von dem/der Erblasser:in vollständig eigenhändig geschrieben werden. Zudem ist eine eigenhändige Unterschrift am Ende des Textes erforderlich. Es wird nahegelegt, auch Ort und Zeit der Errichtung anzugeben, auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist.

Achtung: Wenn eine andere Person das Testament schreibt oder Sie einen Computer verwenden, handelt es sich nicht um ein eigenhändiges Testament. Vielmehr liegt hier ein fremdhändiges Testament vor, welches strengere Kriterien erfüllen muss, um wirksam zu sein.

Mehr zum eigenhändigen und fremdhändigen Testament erfahren Sie hier.

Was ist ein notarielles Testament?

Das Gesetz kennt zwei Arten von öffentlichen Testamenten. Zum einen ist es möglich, ein Testament vor Gericht zu errichten. Daneben gibt es die sogenannte notarielle Verfügung.

Das notarielle Testament kommt unter Mitwirkung zweier Notare oder eines Notars und zweier Zeugen zustande.

Manche Personen können nur ein öffentliches Testament errichten. Dies sind insbesondere mündige Personen zwischen 14 und 18 Jahren.

Die testierende Person kann beim notariellen Testament wählen, ob dieses mündlich oder schriftlich errichtet werden soll. Eine schriftliche Verfügung ist vor Ort zu unterschreiben und zu übergeben.

Der Notar prüft die rechtliche Gültigkeit, berät über mögliche Probleme und sorgt für die sichere Aufbewahrung. Das Testament wird in weiterer Folge im Zentralen Testamentsregister eingetragen und ist somit öffentlich abrufbar.

Vorteile des handschriftlichen Testaments

Der größte Vorteil des handschriftlichen Testaments liegt darin, dass es völlig kostenlos ist und jederzeit erstellt werden kann. Sie benötigen nur Papier und Stift und können Ihren letzten Willen sofort zu Papier bringen, ohne Termine vereinbaren zu müssen.

Attraktiv ist auch die vollständig gegebene Privatsphäre. Ohne Ihren Willen muss zunächst niemand den Inhalt Ihres Testaments kennen. Es gibt keine Zeugen oder andere Personen, die eingeweiht werden müssen. Für einfache Verfügungen ist das handschriftliche Testament völlig ausreichend – wenn Sie nur bestimmen möchten, wer Ihr Erbe wird, genügen wenige handgeschriebene Sätze.

Nachteile des handschriftlichen Testaments

Die Rechtspraxis zeigt, dass ein hoher Anteil der Testamentsanfechtungen in Österreich auf Formfehler in eigenhändigen Testamenten zurückzuführen ist. Bereits kleine Fehler können das Testament ungültig machen. Besonders problematisch sind unklare Formulierungen, die im Erbfall schnell zu Erbstreitigkeiten führen und eine Anfechtung des letzten Willens auslösen können.

Ein weiteres erhebliches Risiko ist das Verlust- und Vernichtungsrisiko. Das eigenhändige Testament kann leicht beseitigt oder übersehen werden, weil es ohne Zeugen errichtet und meist in der Wohnung des Verstorbenen aufbewahrt wird. Auch wenn die Vereitelung des letzten Willens zur Erbunwürdigkeit führen kann, kommt eine gezielte Vernichtung bzw. Vertuschung eines Testaments durch unzufriedene Angehörige in der Praxis immer wieder vor. Zudem erhalten Sie keine professionelle rechtliche Beratung – Pflichtteilsansprüche oder steuerliche Folgen werden oft übersehen.

Vorteile des notariellen Testaments

Das notarielle Testament bietet vor allem höchste Rechtssicherheit. Der Notar prüft die formelle und inhaltliche Richtigkeit Ihres Testaments und erkennt problematische Klauseln bereits im Vorfeld. Sie erhalten umfassende rechtliche Beratung zu Pflichtteilsansprüchen, Steuerfolgen und optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Die sichere Aufbewahrung ist ein weiterer entscheidender Vorteil. Das Testament wird zudem im Testamentsregister eingetragen, wodurch Verlust oder Vernichtung praktisch ausgeschlossen sind. Durch die professionelle Formulierung entstehen auch weniger Streitigkeiten zwischen den Erben.

Nachteile des notariellen Testaments

Der hauptsächliche Nachteil sind die höheren Kosten. Für die Beratung, Errichtung, Hinterlegung und Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister der österreichischen Notariatskammer fallen ca. 300 bis 500 Euro an. Die Kosten können – etwa bei einer komplexen Vermögenszusammenstellung – auch deutlich höher ausfallen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wichtiger Tipp: Es wird empfohlen, auch andere als öffentliche Testamente bei einem/r Notar:in oder einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin zu hinterlegen. Hiermit wird nämlich eine sichere Verwahrung sichergestellt. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Unstimmigkeiten in der Familie empfiehlt sich die Einholung professioneller Hilfe.

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