Kann ich mein Vermögen vor dem Tod frei verschenken?
Viele Menschen möchten ihr Vermögen schon zu Lebzeiten an ihre Kinder oder andere Personen verschenken. Grundsätzlich kann jeder frei über sein Eigentum verfügen. Um eine Umgehung von Pflichtteilsansprüchen zu verhindern, setzt das österreichische Erbrecht dieser Verfügungsfreiheit aber gewisse Grenzen. Pflichtteilsberechtigte Personen sind nämlich durch besondere Regelungen geschützt.
Was ist das Pflichtteilsrecht? Welche pflichtteilsberechtigten Personen sind zu berücksichtigen?
Stellen Sie sich vor: Ein/e Familienangehörige/r verstirbt, und im Nachlass findet sich ein Testament. Darin wird festgelegt, dass das gesamte Vermögen einer gemeinnützigen Organisation zukommen soll. Die Familie findet in der letztwilligen Verfügung keine Berücksichtigung. Ist das Testament rechtlich haltbar?Nein – so die Antwort des Gesetzgebers. In Österreich gibt es das sogenannte Pflichtteilsrecht. Es schützt […]