Das Erbrecht ist jener Teil des Zivilrechts, der die Rechtsnachfolge des/der Verstorbenen regelt. Es geht also darum, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht.
Das Erbrecht kann aber auch als absolutes Recht verstanden werden, die ganze Verlassenschaft oder einen bestimmten Teil davon zu erwerben (§ 532 ABGB).
In Österreich ist das Erbrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, konkret in den §§ 531 bis 824 ABGB. Für das Verfahrensrecht finden sich im Außerstreitgesetz grundlegende Bestimmungen. Sollte ein Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweisen, ist auf EU-Ebene die EU-Erbrechtsverordnung hervorzuheben, die bestimmt, welches Erbrecht anzuwenden ist.
Das Erbrecht bestimmt beispielsweise, wer erbt, in welcher Reihenfolge und in welchem Ausmaß. Es behandelt unter anderem letztwillige Verfügungen, Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger, Ersatz- und Nacherbschaften, die gesetzliche Erbfolge und den Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens.