Nach § 531 ABGB bilden alle Rechte (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) eines/einer Verstorbenen, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind, die Verlassenschaft. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig auch der Begriff Nachlass verwendet. […]
Als Erbfall bezeichnet man den Zeitpunkt des Todes einer Person. Mit dem Erbfall kommt es grundsätzlich zum sogenannten Erbanfall, also zum Erwerb des Erbrechts durch den/die Erben (§ 531 ABGB). […]
Das Erbrecht ist jener Teil des Zivilrechts, der die Rechtsnachfolge des/der Verstorbenen regelt. Es geht also darum, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Das Erbrecht kann […]