Anwachsung bezeichnet den Vorgang, bei dem der Anteil eines weggefallenen Erben den verbleibenden Erben derselben Ordnung zufällt. Sie tritt ein, wenn ein Erbe weder selbst erben kann noch Nachkommen hat, […]
Das Erbrecht des/der überlebenden Ehepartners/Ehepartnerin oder des/der eingetragenen Partners/Partnerin wird unabhängig vom Parentelensystem berechnet und ist im ABGB gesondert geregelt. Die Höhe des Anteils richtet sich danach, welche anderen Erben […]
Das gesetzliche Vorausvermächtnis ist ein Anspruch, der dem/der überlebenden Ehepartner:in unmittelbar aus dem Gesetz zusteht – unabhängig davon, ob ein Testament vorhanden ist. Es ist in § 745 ABGB geregelt. […]
Das Pflegevermächtnis ist – wie auch das gesetzliche Vorausvermächtnis – ein Vermächtnis, das nicht durch eine letztwillige Verfügung angeordnet wird, sondern sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt. Geregelt ist es […]
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Entstehung einer Erbengemeinschaft ist sowohl bei Vorhandensein eines Testaments als auch bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge denkbar. Die Erben […]
Erblasser:in Als Erblasser:in wird jene Person bezeichnet, die verstorben ist und eine Verlassenschaft hinterlässt. Die erblassende Person kann zu Lebzeiten durch eine letztwillige Verfügung bestimmen, wer das Vermögen erhalten soll. […]
Die Einantwortung ist die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft in den rechtlichen Besitz der Erben (§ 797 ABGB). Die Einantwortung ist der formelle Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens. Erst ab diesem Zeitpunkt können […]
Nach § 531 ABGB bilden alle Rechte (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) eines/einer Verstorbenen, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind, die Verlassenschaft. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig auch der Begriff Nachlass verwendet. […]
Als Erbfall bezeichnet man den Zeitpunkt des Todes einer Person. Mit dem Erbfall kommt es grundsätzlich zum sogenannten Erbanfall, also zum Erwerb des Erbrechts durch den/die Erben (§ 531 ABGB). […]
Das Erbrecht ist jener Teil des Zivilrechts, der die Rechtsnachfolge des/der Verstorbenen regelt. Es geht also darum, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Das Erbrecht kann […]